Timesharing ist der englische Begriff für Teilzeitwohnrecht. Gemeint ist damit der Erwerb eines Wohn- oder Nutzungsrechtes, meistens an einem Feriendomizil. Dieses kann ein Appartement, ein Hotelzimmer, ein Hausboot oder ein Campingwagen sein. Durch große Hotelketten wie zum Beispiel Marriott, die in den USA dieses Ferienmodell sehr erfolgreich vermarktet haben, kam diese neue Erfindung auch nach Europa.
In den letzten Jahren hat das Timesharing jedoch einen zunehmend schlechten Ruf bekommen. Schuld daran sind zahlreiche unseriöse Unternehmen, die ihre Kunden an Strandpromenaden verschiedener Urlaubsorte mit Gewinnversprechen in ihre Büros gelockt und ihnen ihre überteuerten Angebote aufgezwungen haben.
Besonders während des großen Booms vor etwa zehn Jahren auf den Kanaren, wurden zahlreiche Urlauber zum Kauf eines Wohnrechtes regelrecht überrumpelt. Damals gab es leider überhaupt kein Gesetz, das Widerrufs- oder Kündigungsrechte definierte, so kehrten die Urlauber ausgebeutet aus ihrem Urlaub zurück.
Man kauft also ein Wohnrecht an einem Appartement und darf dafür jedes Jahr eine bestimmte Zeit lang Urlaub machen. Durch Tauschaktionen könne man nicht nur in dem jeweiligen Urlaubsresort den Urlaub verbringen, sondern hätte über 50 Destinationen zur Auswahl. Alles organisiert, alles einfach und sehr qualitativ.
So unterschrieben viele begeistert Verträge über mehrere Jahrzehnte oder sogar lebenslange Verträge, die an die Nachkommen weiter vererbt werden können. Keiner der Kunden dachte bei dem schmackhaft verpackten Angebot daran, dass sich seine finanzielle oder gesundheitliche Situation auch einmal ändern könnte. So leiden die Kunden, die heute bereits im Rentenalter sind, unter der finanziellen Belastung ihres Wunsches, den Jahresurlaub auf Lebenszeit zu „sichern“.
Die Folgen einer solchen Entscheidung sind gravierend. Schließlich wurde das Geld nicht einfach nur in einen einzigen überteuerten Urlaub investiert. Im schlimmsten Fall hat man mit so einem Vertrag ein teures „Urlaubsrecht“ auf Lebenszeit gekauft, das gar nicht, sehr schwer oder nur mit hohen Verlusten wieder veräußert werden kann.
Inzwischen hat sich die rechtliche Lage etwas geändert. Erlaubt sind nun Verträge bis höchstens drei Jahre. Doch selbst das machen sich die Timesharing-Unternehmen zum Vorteil und bieten daher Verträge mit Laufzeiten von 35 Monaten und drei Wochen an. Somit können sie jeden Kunden für fast drei Jahre an einen Vertrag binden, durch den viel Geld verdient wird.
Doch wie funktioniert dieses Timesharing-Ferienwohnrecht nun genau?
Bei einigen Timesharing-Anbietern müssen zunächst Anteile gekauft werden, die je nach Größe, Qualität und Lage des Appartements, ca. 15.000 € aufwärts kosten. Damit erwerben Sie sich beispielsweise ein Recht, zwei Wochen im Jahr ein bestimmtes Appartement nutzen zu dürfen. Doch das sind bei weitem nicht alle Kosten, die Sie für das Wohnrecht aufbringen müssen. Hinzu kommt jedes Jahr eine Jahresgebühr, die ca. 1.000 € kostet. Bei Antritt des Urlaubs kommen außerdem noch weitere Kosten für die Reinigung und sonstigen Service dazu. Wollen Sie zudem in ein anderes Resort, ist es ebenfalls nicht kostenlos. Für einen Tausch fallen hohe Tauschgebühren an.
Gekauft haben Sie als Kunde nach all diesen Kosten lediglich ein Wohnrecht für zwei Wochen! Essen, Flug und sonstige Anreisekosten sind ebenfalls von Ihnen als Wohnrechts-Nutzer aufzubringen.
Andere Anbieter verkaufen Anteile in Form von Aktien, die jedoch anstatt mit Dividenden, den Kunden mit Punkten belohnen. Diese Punkte kann er dann beliebig für einen Urlaub verbrauchen. Die Kosten für ein solches Modell sind wieder immens. Eine Aktie kostet ca. 300 €, dafür gibt es jährlich 12 Punkte. Für einen einwöchigen Aufenthalt in einem kleineren Appartement benötigt der Kunde jedoch schon 24. Hier kommen ebenfalls Jahresgebühren, Kurtaxen, Servicegebühren, horrende Transportkosten, Tauschgebühren, usw. dazu.
Da die Punkte nach fünf Jahren verfallen, bleiben viele Punkte von Teilhabern ungenutzt, die beispielsweise aus krankheitlichen Gründen nicht mehr verreisen können. Der einzige große Gewinner ist somit das Timesharing-Unternehmen selbst.
Oft wird dem Kunden auch versprochen, dass er seine Anteile wieder verkaufen kann. Doch in Wahrheit gibt es keinen Markt für den Abkauf von Timesharing-Anteilen. Das Unternehmen kauft zwar Anteile wieder ab, doch es zahlt nur ca. 10-30% des ursprünglichen Kaufpreises zurück. Für Sie als Käufer bedeutet dies, dass Sie praktisch gleich mit Abschluss des Vertrages ein Verlustgeschäft machen!
Doch obwohl viele vor Timesharing-Modellen warnen, fallen jährlich tausende Urlauber solchen Modellen im Urlaub zum Opfer. Zuhause angekommen, wollen diese dann die falsche Entscheidung rückgängig machen. Doch meist ist es dafür zu spät. So haben sie sich zu einem Vertrag verpflichtet, der sie pro Jahr bis zu 4.000 € an Gebühren kosten kann.
Um Verbraucher besser zu schützen, soll daher 2011 eine neue EU-Richtlinie umgesetzt werden, die ein 14-tägiges Widerrufsrecht, ein Verbot von Anzahlungen sowie entsprechende Kündigungsfristen vorschreiben wird.
Aber selbst das wird viele nicht davon abhalten, überteuerten Urlaub zu buchen, um sich als „Exklusivurlauber“ fühlen zu können, denn das Marketingkonzept dieser Firmen verkauft die Produkte als das Gegenteil von „Pauschalurlaub“ und gibt sich meist als Non-Profit-Organisation zum Wohle seiner Kunden aus. So haben Time-Sharer das Gefühl, sich von der Masse abzuheben und zu einer „Familie“ zu gehören.
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