Pflegekräfte aus Polen

Ein weltbekanntes Sprichwort besagt: Alte Bäume verpflanzt man nicht. Dies gilt vor allem für Menschen im Greisenalter. Eine Alternative zum Altersheim kann die Pflege zu Hause sein. Eine relativ kostengünstige Seniorenbetreuung und Pflege zu Hause kann eine Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft sein.
Meistens besteht die Betreuung durch eine polnische Kraft aus einem 24-Stunden-Angebot. Hierbei wohnt die pflegende Person im gleichen Haushalt wie die zu betreuende.

Vorteile
Die Vorteile eine polnische Pflegekraft zu beschäftigen liegen vor allem in der Entlastung von Angehörigen. Die Angehörigen müssen sich nicht mit der alleinigen Belastung der Pflege herumplagen, sondern haben mit einer polnischen Kraft eine kompetente und kostengünstige Unterstützung.
Zeitgleich kann die betreute Person in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben und auf die Person eingegangen werden, indem die Pflege individuell und persönlich gestaltet werden kann. Des Weiteren können speziellere Anforderungen und Wünsche beachtet werden.
Die Aufgaben an das Pflegepersonal können teilweise sogar durch die Führung bzw. Mitarbeit im Haushalt erweitert werden.

Nachteile
In erster Linie ist davon auszugehen, dass Kompromisse bzgl. der deutschen Sprachkenntnisse eingegangen werden müssen, da nicht alle polnischen Pflegekräfte über solide Kenntnisse verfügen. Dennoch ist meistens eine passable Verständigung möglich.
Zeitgleich ist gegenseitiges Vertrauen und Rücksichtnahme von großer Bedeutung, das die Pflegekraft für gewöhnlich im gleichen Haushalt lebt.
Ebenso muss beachtet werden, dass die Pflegekraft auch mal nach Hause möchte, sodass es zu wechselndem Personal kommt. Bei so einem Wechsel sind auch immer verschiedene organisatorische Angelegenheiten wie etwa Einarbeitung der neuen Kraft usw. zu berücksichtigen.
Auch ist die Betreuung über Feiertage wie z. B. Weihnachten gesondert zu klären. Hier kommen evtl. Mehrkosten auf den Auftraggeber zu oder ein Personalwechsel.
Bei plötzlichen Erkrankungen der Pflegekraft müssen für gewöhnlich kurzfristig erst mal die Angehörigen eintreten, bevor für adäquaten Ersatz gesorgt ist oder der Ausfall behoben ist.

Worauf sollte bei der Auswahl der Pflegekraft geachtet werden?

Sollte nun eine polnische Pflegekraft engagiert werden, sind einige Kriterien zu beachten.
In erster Linie sollte auf eine geeignete Ausbildung der Pflegekraft bestanden werden wie z. B. als Altenpfleger/in oder Krankenschwester.
Des Weiteren sollten solide Deutschkenntnisse vorhanden sein. Um sich in dieser Hinsicht über die Eignung zu informieren, kann evtl. ein vorheriges, längeres Telefonat hilfreich sein.

Möglichkeiten und was zu beachten ist

Für gewöhnlich sind polnische Pflegekräfte gewissenhaft und hoch motiviert. Um evtl. Schwierigkeiten vorzubeugen, hilft eine freundliche und offene Kommunikation.
Oftmals wird eine 24-Stunden-Betreuung vereinbart. Dieses bedeutet selbstverständlich nicht, dass die Pflegekräfte tatsächlich 24 Stunden im Einsatz sind. Die Pflegekraft lebt im gleichen Haushalt wie die zu betreuende Person. Vergleichbar mit einem pflegenden Familienangehörigen sind die Betreuer zur Stelle, wenn sie gebraucht werden, benötigen aber auch angemessene Freizeit und Ruhezeiten.

Auf Grundlage des Entsendungsgesetzes kommen viele polnische Pflegekräfte nach Deutschland. Das bedeutet, dass der deutsche Auftraggeber sich nicht um Lohnabrechnungen oder die Abgabe von Steuern und Sozialabgaben kümmern braucht, da das Personal bei einer polnischen Firma angestellt ist.
Des Weiteren existieren zahlreiche Vermittlungsagenturen, die sich auf die Übertragung von polnischen bzw. osteuropäischen Pflegekräften spezialisiert haben.
Sollte aber eine direkte Anstellung erfolgen, sollten im Vorfeld Fragen bzgl. der Abführung von Steuern und jegliche weiteren rechtlichen Fragen geklärt werden.

Rechtliche Situation
Seit dem 01.05.2011 hat sich die rechtliche Situation zur Beschäftigung polnischer Pflegekräfte deutlich vereinfacht.
So benötigen Polen beispielsweise keine Arbeitsgenehmigung mehr und können legal Tätigkeiten in Deutschland aufnehmen. Für gewöhnlich  findet man eine Pflegekraft über spezialisierte Vermittlungsagenturen. Es ist aber auch möglich selbstständige Betreuer zu engagieren.
Bei der Einstellung über eine Vermittlungsagentur sind vier Parteien involviert: die deutsche Vermittlungsagentur, die Dienstleistungsfirma in Polen, der Auftraggeber und die Pflegekraft.

Die deutsche Vermittlungsagentur übernimmt lediglich die Aufgabe einen geeigneten Dienstleister in Polen inkl. Betreuungsperson ausfindig zu machen und dem Kunden, also den Senioren bzw. deren Angehörige, vorzuschlagen. Ist der Kunde mit der Empfehlung einverstanden, vermittelt die Agentur den Vertrag zwischen Dienstleister und Kunden und erhält eine Provision. Mit dem Leistungsangebot der Dienstleisterfirma bzw. deren Arbeitskraft hat die Vermittlungsagentur nichts zu tun.

Die Dienstleistungsfirma stellt die Pflegekraft zur Verfügung und entsendet diese an ihren Einsatzort. Sie ist der eigentliche Arbeitgeber der Betreuungsperson und übernimmt somit auch die Pflichten wie Lohnzahlungen, Steuern, Sozialversicherungen etc.
Der Betreuungsvertrag kommt zwischen dem Kunden und der Dienstleistungsfirma zustande und beinhaltet Punkte wie z. B. Kosten, Dauer, Umfang usw.

Die Pflegekraft ist die Person, mit der man am meisten Umgang pflegt. Hier bilden sich menschliche Bindungen, vertragliche kommen nicht zustande. Zeitgleich erhält die Betreuungsperson ihre Anweisungen von ihrem eigentlichen Arbeitgeber, der Dienstleistungsfirma und nicht vom Kunden. Dennoch ist eine gute Kommunikation unverzichtbar.

Alternativ zur Vermittlung durch Agenturen erfreut sich auch das selbstständige Geschäftskonzept immer zunehmender Beliebtheit. Hier meldet die Pflegekraft ein eigenes Gewerbe zur Seniorenbetreuung an und ist dadurch sogleich Chef und Mitarbeiter. Oftmals besteht hierbei allerdings der Verdacht der Scheinselbstständigkeit. Insbesondere freie Kost und Logis werden als Indikatoren der Scheinselbstständigkeit angesehen. Schwere Folgen können unter anderem Anzeige, Verurteilung und Nachzahlung von Sozialabgaben sein.

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